29. September 2011

Vertrag für Hamburg – Wohnungsbau ernst nehmen: Kein Abriss der Häuser Curtiusweg 1-5, Am Elisabethgehölz 3-7 und Chapeaurougeweg 16-20



BEZIRKSVERSAMMLUNG

HAMBURG-MITTE                                    Drucksache 20/XXX/11

Bauausschuss         

20. Wahlperiode                                                                              09.2011

 

 

 

                       Antrag

der Abgeordneten Sandra Clemens, Christine Detamble-Voss, Olaf Harms, Renate Hercher-Reis u. Bernhard Stietz-Leipnitz (DIE LINKE.)
                                            vom 29.09.2011

 

 

Vertrag für Hamburg – Wohnungsbau ernst nehmen:
Kein Abriss der Häuser Curtiusweg 1-5, Am Elisabethgehölz 3-7 und Chapeaurougeweg 16-20

 

 

Die Genossenschaft vhw beabsichtigt, den Block Curtiusweg 1-5, Am Elisabethgehölz 3-7 und Chapeaurougeweg 16-20 abzureißen und dort Neubauten zu errichten. Dies wurde in Mieterversammlungen mit der Behauptung begründet, dass Instandsetzung oder Modernisierung sich nicht lohnten bzw. nicht zum gewünschten Ziel führten. Dies wurde nicht weiter ausgeführt und ist in Anbetracht der in unmittelbarer Nachbarschaft erfolgten Instandsetzung und Modernisierung vergleichbarer Gebäude auch sehr zu bezweifeln.

Es handelt sich um Backsteingebäude im Schumacher-Stil, ursprünglich errichtet in den 20er Jahren, nach dem Krieg z.T. wieder aufgebaut. Die Häuser in diesem Stil prägen das Bild dieses Teils von Hamm.

Die gegenwärtigen Mieten liegen bei durchschnittlich 4,50 €, nach Neubau wurden von der Genossenschaft 11,50 € angekündigt. Ein öffentlich geförderter Wohnungsbau wird allenfalls als vage Möglichkeit in Betracht gezogen. Das würde für nahezu alle jetzigen Mieter_innen den Zwang zum endgültigen Wegzug bedeuten. Geht das anvisierte Neubauprojekt schief und die Genossenschaft in die Insolvenz (im Jahre 2003 stand sie bereits kurz davor), würde dies für alle Mitglieder einen Wertverlust ihrer Anteile oder sogar die „Verpflichtung zur Teilnahme am Verlust“(§16.Abs.2b) nach sich ziehen. Dies ist Menschen mit ohnehin geringem Einkommen nicht zuzumuten, die Genossenschaft VHW ist sich scheinbar ihres sozialen Auftrages nicht mehr bewusst.

Es hat sich eine Initiative von betroffenen Mieter_innen gebildet, die ihr Anliegen auch bereits im Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung vorgetragen hat. Sie betreibt eine Webseite ( www.Rettet-Elisa.de ), auf der alle hier wiedergegebenen Informationen zu finden sind.

Für die heutige Sitzung des Bauausschusses liegen unter TOP 6.1 und 6.2 Abrissanträge für die betroffenen Gebäude zur Kenntnisnahme vor. Die regelmäßige Übung des Ausschusses ist es, Abrissanträge nur dann zu akzeptieren, wenn auch ein Bauantrag vorliegt.
Das Akzeptieren der Abrissanträge im Ausschuss würde dazu führen, dass die vhw ein zusätzliches Druckmittel gegen auszugsunwillige Mieter_innen in die Hand bekäme. Das darf nicht geschehen.


Dies vorausgeschickt, möge der Bauausschuss beschließen:


1. Die Abrissanträge für die Gebäude Curtiusweg 1-5, Am Elisabethgehölz 3-7 und Chapeaurougeweg 16-20 werden nicht zur Kenntnis genommen.

2. Der Bauausschuss stellt fest, dass der Abriss bezahlbaren Wohnraums und dessen Ersatz durch hochpreisigen Neubau nicht im Sinne des „Vertrags für Hamburg“ und auch nicht im Sinne des „Bündnisses für Wohnen“ ist. Bezahlbarer Wohnraum ist rar und muss erhalten werden.

3. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und im Sinne des Vertrags für Hamburg auf die Genossenschaft einzuwirken, um den Erhalt und die Instandsetzung der Gebäude zu erreichen.

4. Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung dieses Beschlusses gebeten.